Grundsteuerreform 2025 – Aktuelle Infos
Zwischenzeitlich wurden vom Steueramt alle neuen Grundsteuerbescheide
erstellt und an die Eigentümer zugestellt. Sollten Sie
offensichtliche Unstimmigkeiten, wie z.B. falsches Grundstück, falscher Eigentümer) feststellen, bitten wir, sich mit der Gemeinde unter Tel. 08336/8021-13 oder per Mail (steueramt@sontheim.de) in Verbindung zu setzen.
Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag müssen Sie sich an das Finanzamt wenden. Die Gemeinden sind nicht für die Bewertung der Grundstücke zuständig. Hierzu haben Sie vom Finanzamt nach Ihrer Grundsteuererklärung einen Messbescheid erhalten. Sollte dieser Ihrer Ansicht nach unrichtig sein oder falsche Angaben enthalten, müssen Sie dies mit dem Finanzamt klären.
Der Grundsteuerbescheid, welchen Sie von der Gemeinde Sontheim erhalten haben, kann erst geändert werden, wenn vom Finanzamt ein neuer bzw. korrigierter Messbescheid vorgelegt wird. Solange gilt der von der Gemeinde zuletzt erlassene Grundsteuerbescheid.
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